Ihr Notar in Eschenburg-Eibelshausen für Handels- und Gesellschaftsrecht

In Deutschland werden jedes Jahr viele Tausende Kapital- und Aktiengesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine gegründet (GmbH, AG, KG, OHG, e. V. usw.). In fast allen Fällen braucht es für die korrekte Durchführung einen Notar.

Die Aufgaben von Notaren im Handels- und Gesellschaftsrecht sind vielfältig. Unter anderem zählen dazu die Gründung von Aktiengesellschaften, Unternehmergesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche notariell beurkundet werden müssen. Auch die Übertragung von Geschäftsanteilen von GmbHs bedürfen der notariellen Beurkundung. Zudem müssen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sowie Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung – je nach Gegenstand der Beschlussfassung – notariell beurkundet werden.

Ich berate und unterstütze Sie bei der Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung. Damit Sie eine sichere Grundlage haben, die Ihnen unnötige juristische Auseinandersetzungen erspart.


Häufige Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht (FAQ)

Bei der Gründung einer Gesellschaft haben Sie in der Rechtsform freie Wahl. Dennoch gilt es, sich Gedanken zu machen, welchen Zweck die Gesellschaft verfolgt und wie viele Personen diese gründen bzw. leiten sollen. Gibt es mehrere Beteiligte, können Sie zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR bzw. BGB-Gesellschaft), einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder den Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaft (AG) wählen. Für eine einzelne Person kommt nur das Einzelunternehmen oder eine der genannten Kapitalgesellschaften in Betracht.

Ja, Sie können die Rechtsform durch eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz ändern. Eine notarielle Beurkundung ist hier vorgeschrieben.

Bevor der Ernstfall eintritt, empfiehlt es sich, eine rechtliche Vorsorge zu treffen, damit der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. Hier spielt neben dem Gesellschafts- auch das Erbrecht eine Schlüsselrolle. Ein Notar unterstützt Sie, entsprechende Regelungen zu treffen.