Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Eschenburg-Eibelshausen
Einen nahestehenden Menschen zu verlieren, gehört zu den tragischsten Ereignissen im Leben. Besonders schlimm wird es aber, wenn darüber hinaus Streitigkeiten oder Unklarheiten über das Erbe bestehen. Das Erbrecht gehört zu einem der kompliziertesten und umfangreichsten Rechtsgebiete. Schnell kann es zu Unsicherheiten oder Auseinandersetzungen unter den Erben kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Testament unklar ist, Menschen, die mit einem Erbe rechnen, nicht bedacht oder nahe Verwandte nur auf den Pflichtteil beschränkt werden.
Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, das Vermögen sehr groß oder es steht sogar ein Unternehmen auf dem Spiel, ist ein Anwalt nötig, um Licht ins Dunkel zu bringen. In einer umfassenden Rechtsberatung zeige ich Ihnen konkrete und alternative Lösungswege auf und begleite Sie – ob in einer Prozessführung oder einer Mediation mit den anderen Erben. Ich bringe bei Bedarf alle an einen Tisch, um zu vermitteln und gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen.
Gerne unterstütze ich Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Erbschaft, Testament und Nachlass. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen.
Häufige Fragen im Erbrecht an Anwälte (FAQ)
Nein. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall ist der Ehepartner nur dann Alleinerbe, wenn es keine Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister oder Neffen/Nichten sowie Großeltern gibt. Ansonsten werden die Ehepartner und die Verwandten zu Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft.
Beerben mehre Menschen eine Person, so bilden sie eine Erbengemeinschaft, deren Mitglieder Miterben genannt werden. Sie erben den Nachlass als Ganzes und müssen diesen gemeinschaftlich verwalten. Die Erbengemeinschaft wird aufgelöst, sobald der Nachlass abgewickelt und auf die Erben verteilt ist.
Mittlerweile sind viele Menschen online unterwegs und hinterlassen dort persönliche Spuren. Ob Soziale Netzwerke, E-Mails, Onlinebanking oder Onlineshopping. In diesem Fall lohnt sich eine digitale Nachlassregelung. Liegt diese nicht vor, müssen die Angehörigen mitunter langwierig und zäh mit den Anbietern um Zugangsdaten streiten.
Grundsätzlich obliegt es jedem selbst, wie die Erbfolge in seinem Testament bestimmt ist. Bestimmte Personen können explizit und ohne Angabe von Gründen vom Erbe ausgeschlossen werden. Dennoch gilt, dass nahestehende Angehörige trotz Enterbung Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Ein Nachlassverwalter ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Erbe verschuldet ist oder eine komplizierte Situation vorliegt. Eine Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft bedeutet, dass der Nachlass durch einen Dritten verwaltet wird.
Wer einen Freund, Verein, eine lokale Einrichtung, Stiftung oder Ähnliches beim Erbe bedenken will, sollte ein Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnisnehmer kann sowohl eine Person wie beispielsweise ein Freund oder ein Verein sein. Der Vorteil des Vermächtnisses liegt darin, dass es frei von Verpflichtungen ist. Schulden vom Erblasser können somit nicht vererbt werden. Doch ein Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch geltend machen, da er das Vermögen nicht automatisch zugesprochen bekommt.