Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Eschenburg-Eibelshausen
Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern wirft auch viele Frage auf. Es müssen wichtige und weitreichende Entscheidungen getroffen werden, die mitunter auch Kinder betreffen. Dazu zählen Sorgerecht, Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrats, die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments oder Vermögens- und Zugewinnausgleichsansprüche.
Die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen sind sehr umfangreich und weisen eine hohe Komplexität auf. Es gibt keine Patentlösung, die alles umfasst, weshalb Ehepaare für ihre Scheidung eine individuelle Lösung brauchen. In vielen Fällen lässt sich diese nur mithilfe eines Anwalts erzielen. Mir ist es wichtig, Ihnen die Rechtslage aufzuzeigen und Sie vollumfänglich im Trennungs- und Scheidungsprozess zu unterstützen. Wir klären gemeinsam alle Fragen, gehen auf Ihre Wünsche und Sorgen ein und ordnen die Prioritäten.
Steht bei Ihnen eine Trennung oder Scheidung bevor oder haben Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen, die das Familienrecht betreffen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Downloads
Beratungshilfeantrag - 637.61 KB
Ausfüllhinweise Versorgungsausgleich - 10.04 KB
PKH/VKH-Antrag - 59.05 KB
Beratungshilfeantrag - 637.61 KB
Prozess-und-Verfahrenskostenhilfe.pdf - 62.36 KB
Fragebogen zum Versorgungsausgleich - 321.45 KB
Erklärung zum dauernden Getrenntleben - 71.13 KB
Hilfreiche Links für Familien und Ehepaare in herausfordernden Situationen
Kommt es zu Konfliktsituationen, ist es für Familien und Ehepaare oft nicht möglich, diese aus eigener Kraft zu bewältigen. Diese Einrichtungen können Sie in schwierigen Zeiten unterstützen.
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises
berät Eltern, Kinder und Jugendliche des Lahn-Dill-Kreises, die sich in einer schwierigen familiären Situation befinden und erstellt kostenlos vollstreckbare Urkunden bis zur Vollendung des 21.LJ
Dillenburg: 02771 407446
Wetzlar: 06441 4071501
Auszeit e.V. Team Lahn-Dill
Wegbegleiter für Mütter und ihre kleinen Kinder
Nassaustr. 4 in 35745 Herborn
Anmeldung: 0178-2122852
Caritasverband Dillenburg
hilft bei finanziellen Problemen, beantwortet Fragen zur Sozialhilfe, informiert über Sozialleistungen, hilft bei der Suche nach psychosozialen Einrichtungen
Jürgen Welzel, Tel.: 02771 8319169 (Dillenburg)
Doris Klapperich, Tel.: 06461 74322 (Biedenkopf)
Fachstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen/Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises
Fachstelle gegen sexuelle Gewalt, Dillenburg, Frau Jordan: 02771 407455
Fachstelle gegen sexuelle Gewalt, Wetzlar, Frau Volk: 06441 4071512
TEAM.F
Beratung und Seminare rund um die Themen Trennung und Erziehung
www.team-f.de
Scheidungsrecht
Im Scheidungsrecht ABC des DANSEF werden Ihnen in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Begriffe aus dem Scheidungsrecht vorgestellt.
http://www.dansef.de/index.php/rechtsinformationen/scheidungsrecht-abc/scheidungsrecht-abc
Sozial- und Lebensberatung Diakonisches Werk Dillenburg
unterstützt in schwierigen Lebensphasen wie bei Arbeitsplatzverlust, angespannten finanziellen Situationen, drohender Obdachlosigkeit, anstehender Trennung, unsicherer Betreuung der Kinder und bietet eine ausgewiesene Schwangerenkonfliktberatung
Tel.: 0277126550
Weisser Ring e.V.: „Keine Gewalt gegen Kinder“, „Stalking“, „Hilfe bei psychischen Belastungen“:
leistet menschlichen Beistand, bietet persönliche Betreuung, Rechtsschutz, finanzielle Unterstützung von tatbedingten Notlagen sowie Begleitung zu Terminen bei Polizei und vor Gericht. Unterstützt speziell Opfer von Gewalt, Missbrauch, Kriminalität, Körperverletzung und Einbruch
www.weisser-ring.de
Opfer-Telefon: 116006 (täglich von 7:00 – 22:00 Uhr)
Sozialpsychiatrischer Dienst des Lahn-Dill-Kreises
bietet Menschen in schwierigen Lebenssituationen mit Anzeichen einer psychischen Krankheit Hilfe an
Tel.: 02771 407537
Selbsthilfegruppen Kontaktstelle Wetzlar:
vermittelt Informationen zu allen im Kreis Lahn-Dill angebotenen Gruppentreffen-
Selbsthilfefahrplan zum Downloaden unter www.caritas-wetzlar-lde.de
Rita Kerder, Tel.: 06441 90260
Broschüre „Merkblatt Kindergeld“:
Hilfe für Kinder mit zwei Elternhäusern in weiter Entfernung:
www.mein-papa-kommt.de und www.meine-mama-kommt.de; Flechtwerk 2+1 gemeinnützige GmbH
FAQ-Versorgungsausgleich „Kölner spezial“
Häufige Fragen zum Familienrecht an Anwälte (FAQ)
Ein Antrag auf Ehescheidung wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. In der Regel ist das Amtsgericht an dem Ort des letzten gemeinsamen Ehewohnsitzes zuständig. Es sind allerdings auch andere Konstellationen möglich.
Ein Scheidungsantrag kann nach Ablauf oder kurz vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Liegt ein Härtefall vor (z. B. Missbrauch), kann der Antrag sofort gestellt werden.
Im deutschen Recht ist vorgeschrieben, dass in einem Scheidungsverfahren nur derjenige Anträge stellen kann, der durch einen Anwalt vertreten wird. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie der Scheidung zwar zustimmen, diese aber nicht beantragen. Unter Umständen reicht es aus, dass sich nur ein Ehepartner durch einen Anwalt vertreten lässt und der andere der Scheidung zustimmt. Sollte allerdings der durch einen Anwalt vertretene Partner das Interesse an der Scheidung verlieren oder das Verfahren nicht fördern, hat der andere ohne Anwalt keine Möglichkeit, dieses voranzutreiben. Bei einer einvernehmlichen Trennung genügt es, wenn sich einer der Partner anwaltlich vertreten lässt.
Die Gerichtskosten einer Scheidung sind von beiden Partnern je zur Hälfte zu übernehmen. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss die Kosten jedoch vorschießen. Des Weiteren hat jeder selbst seine Anwaltskosten zu tragen. Werden die Partner von nur einem Anwalt vertreten, können sie vereinbaren, sich die Kosten zu teilen.
In der Zeit der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung hat in der Regel der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der besser Verdienende hat 3/7 seines Überschusses an den anderen Partner zu zahlen. Dies gilt allerdings nicht, sofern es in einem Ehevertrag anders geregelt ist oder der Besserverdienende dadurch unter seinen Selbstbehalt rutscht. Die Unterhaltsansprüche von Kindern haben Vorrang. Der Kindesunterhalt ist von dem Partner zu leisten, bei dem sich die Kinder nicht regelmäßig aufhalten.
In bestimmten Situationen muss der Besserverdienende auch nach der Scheidung weiter Unterhalt an den Ex-Partner bezahlen. Dies hängt von der individuellen Lebenssituation ab und ist vor allem bei längeren Ehen oder anhaltender Kleinkindbetreuung der Fall.
Der Anspruch auf Unterhalt kann entfallen, wenn eine neue Beziehung eingegangen wurde und diese sich zu einer Lebensgemeinschaft verferstigt hat.
Bei ehelichen Kindern haben beide Ehepartner die gemeinsame elterliche Sorge. Diese wird gemeinhin als geteiltes Sorgerecht bezeichnet. Eine Scheidung ändert daran nichts. Von diesem gesetzlichen Regelfall wird nur dann abgewichen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Ist dies der Fall, wird das Familiengericht, ggf. durch einen Gutachter, ermitteln, welche Form des Sorgerechts am besten für das Wohl des Kindes ist.
In der Ehe gemeinsam angeschaffter Hausrat (z. B. Möbel, Haushaltgeräte) ist je zur Hälfte aufzuteilen. Das dies nicht immer möglich ist, ist klar, denn ein Kühlschrank oder eine Couch lassen sich nicht teilen. Es gilt somit, eine sinnvolle Teilung vorzunehmen, was im Streitfall auch durch das Familiengericht erfolgen kann.
Das gemeinsame Vermögen (Immobilien, Bankkonten etc.) ist grundsätzlich je zur Hälfte zu teilen, sofern es in einem Ehevertrag nicht anders geregelt ist. Ist eine Teilung wie z. B. bei einer Wohnung oder einem Haus nicht möglich, kommt der Verkauf oder die Übernahme durch einen Ehepartner gegen eine Ausgleichszahlung in Betracht. Wenn auch hierzu keine Bereitschaft besteht, bestellt das Gesetzt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung zur Verfügung.
Ein gemeinsames Konto sollte im Zuge einer Trennung aufgelöst und vorhandene Kontovollmachten widerrufen werden.